Gerichtsdolmetschen
Die
mündliche Sprachübertragung bei Gericht ist an gesetzlich geregelte
Voraussetzungen geknüpft, die ein allgemein beeidigter Dolmetscher - in Baden-Württemberg als Verhandlungsdolmetscher bezeichnet - zu erfüllen
und vorzuweisen hat. Ein Gerichtsdolmetscher legt nach Prüfung der fachlichen und formellen Eignung einen Eid bei Gericht ab, der
auch weitreichende Verschwiegenheitsverpflichtungen umfasst, ähnlich
denjenigen von Ärzten und Rechtsanwäten. Gerichtsdolmetscher werden zurzeit nach Landesrecht der einzelnen Bundesländer vereidigt oder beeidigt oder ermächtigt oder/und öffentlich bestellt.
Am 01. Juli 2021 soll das im Dezember 2019 vom Bundestag verabschiedete, bundeseinheitliche Gerichtsdolmetschergesetz in Kraft treten.
Die Heranziehung zu Anhörungs- und Verhandlungsterminen erfolgt durch die Gerichte. In anhängigen Strafverfahren werden Gerichtsdolmetscher entweder vom Ermittlungsrichter, der Staatsanwaltschaft, dem Richter der Hauptverhandlung, oder dem Wahl- oder Pflichtverteidiger (bei Untersuchungshaft) herangezogen. In Zivilverfahren durch das Gericht. Auch Justizvollzugsanstalten können die Leistungen von beeidigten Dolmetschern in Anspruch nehmen.
Die Heranziehung zu Anhörungs- und Verhandlungsterminen erfolgt durch die Gerichte. In anhängigen Strafverfahren werden Gerichtsdolmetscher entweder vom Ermittlungsrichter, der Staatsanwaltschaft, dem Richter der Hauptverhandlung, oder dem Wahl- oder Pflichtverteidiger (bei Untersuchungshaft) herangezogen. In Zivilverfahren durch das Gericht. Auch Justizvollzugsanstalten können die Leistungen von beeidigten Dolmetschern in Anspruch nehmen.
Beim Dolmetschen vor Gericht kommen häufig mehrere Dolmetschtechniken zum Einsatz: Konsekutivdolmetschen, Simultandolmetschen, Ab-Blatt-Dolmetschen (Stegreifübersetzen) und Flüsterdolmetschen wechseln sich in der Regel im Verlauf einer Gerichtsverhandlung ab.
Bedeutung, Tragweite und Kausalität von Fachwörtern der deutschen Rechtssprache erschließen sich dem juristischen Laien nicht von selbst. Dies gilt insbesondere für Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Dessen bin ich mir bei der Ausübung meiner Tätigkeit stets bewußt. Jeden Einsatz bereite ich daher mit der gebotenen Sorgfalt vor, um eine reibungslose Kommunikation zwischen den Beteiligten zu gewährleisten.