Juristische Fachübersetzungen - Urkunden
- Geburtsurkunde, Geburtenregisterauszug
- Ehefähigkeitszeugnis, Personenstandsbescheinigung
- Auszug aus Eheregister, Heiratsurkunde
- Gerichtsentscheidungen,
Scheidungsurteil
- Führungszeugnis
- Bildungsnachweise, Zeugnisse, Zertifikate
-
Meldebescheinigungen, Familienbuch
- Wirtschaftsverträge, Steuerbescheide, Steuersachen
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Handelsregisterauszug, Satzung, Investitionsbescheinigung, Gewerbemeldung
- Vollmacht
- Belege bei Eintreten eines (Auslands-)krankenversicherungsfalls
- Polizeiliche Protokolle, Diebstahlprotokoll
- Auzugsweise Übersetzung amtlicher vietnamesischer Dienstsiegel
- Führerschein
- Sonstige Schriftstücke, formlose (handschriftliche) Schreiben
Für Vietnamesen, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, fertige ich nach Heranziehung durch Gerichte, Notariate oder nach Beauftragung durch Rechtsbeistände und Privatpersonen auch Übersetzungen von der deutschen in die vietnamesische Sprache an:
- Ehevertrag, Erbvertrag
- notarielle Kaufverträge, Wirtschaftsverträge
- Einbürgerungszusicherung
- Handelsregisterauszug
- Rechtsbehelfsbelehrungen
- Strafbefehle
- Anklageschriften
- Gerichtsentscheidungen
- Vollmacht
- Sonstige Schriftstücke
Für Wirtschaftsakteure und Institutionen fertige ich juritische Fachübersetzungen (Gesetztestexte, Normen) von der vietnamesischen in die deutsche Sprache an.
Häufig gestellte Frage zur Schreibweise vietnamesischer Personennamen in Deutschland - mit oder ohne "diakritische Zeichen"?
Seit 2008 gilt § 15 Abs. 3 Personenstandsverordnung: "Die Beurkundungsdaten sind in lateinischer Schrift zu erfassen; diakritische Zeichen sind unverändert wiederzugeben. Dabei ist der Zeichensatz nach ISO/IEC 10646:2003 in der UTF-8-Kodierung zu verwenden."
Allerdings wurden vietnamesische Personennamen bis 2013 zumeist ohne diakritische Zeichen erfasst. Erst nach 2012, nach Inkrafttreten der Normierung des erweiterten Unicode, sind vietnamesische Personennamen in deutscher Schrift identisch.
Bei Einbürgerung eines ehedem vietnamesischen Staatsangehörigen kann dieser wählen, ob die diakritischen Zeichen bei der Namensführung mit deutscher Staatsangehörigkeit beibehalten oder entfernt werden sollen.