Behördendolmetschen

Die Auftragsvergabe für Dolmetscheinsätze bei Behörden, Ämtern und Institutionen erfolgt, mit Ausnahme des Asylverfahrens, in der Regel freihändig. Einsatzorte sind:
  • Jugendämter (Hilfeplan, Vormundschaft) 
  • Jugendgerichtshilfe
  • Krankenversicherungen
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchungsstellen
  • Notariate (Ehevertrag, Erbvertrag, Kaufverträge) 
  • Privatpersonen
  • Standesämter (Eheschließungen)
Beim Behördendolmetschen kommen häufig mehrere Dolmetschtechniken zum Einsatz: Konsekutivdolmetschen, Simultandolmetschen, Ab-Blatt-Dolmetschen (Stegreifübersetzen) und Flüsterdolmetschen wechseln sich in der Regel im Gesprächsverlauf ab. 

Bedeutung, Tragweite und Kausalität von Fachwörtern der deutschen Rechtssprache erschließen sich dem juristischen Laien nicht von selbst. Dies gilt insbesondere für Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Dessen bin ich mir bei der Ausübung meiner Tätigkeit stets bewußt. Jeden Einsatz bereite ich daher mit der gebotenen Sorgfalt vor, um eine reibungslose Kommunikation zwischen den Beteiligten zu gewährleisten.